Regeln für Standreservierung und Markttag
Diese Bedingungen gelten für Online-Buchungen, schriftliche Anmeldungen und Reservierungen über Nord-Flohmarkt.de, soweit beim jeweiligen Termin nichts Abweichendes angegeben ist.
Nord-Flohmarkt.de ist die gemeinsame Internetseite von K-Veranstaltungen Uwe Kraus und Dieter Groneberg-Veranstaltungen. Veranstalter des jeweiligen Marktes ist der in der Terminbeschreibung und in der Buchungsbestätigung genannte Veranstalter.
Kontakt: Telefon (04121) 475 28 08 · E-Mail: Kontakt@Nord-Flohmarkt.de
1. Reservierung und Vertragsschluss
- Mit Absenden der Online-Buchung gibt der Aussteller eine verbindliche Anfrage zur Reservierung eines Standplatzes für den ausgewählten Termin ab.
- Nach Absenden der Buchung erhält der Aussteller Zahlungsinformationen per E-Mail. Eine verbindliche Standplatz-Bestätigung erfolgt erst nach Zahlungseingang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Bei Sonderständen, Promotion, Lebensmitteln, Getränken, Gastronomie oder sonstigen besonderen Warenarten handelt es sich zunächst um eine Anfrage. Eine Zulassung erfolgt nur nach ausdrücklicher Bestätigung durch den Veranstalter.
- Der Veranstalter kann Buchungen ablehnen, wenn organisatorische Gründe, fehlende Flächen, unzulässige Waren oder sonstige berechtigte Gründe entgegenstehen.
2. Zahlung und Standbestätigung
- Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse auf das in der Zahlungs-E-Mail genannte Konto des jeweiligen Veranstalters.
- Die Zahlungsfrist ist in der Buchung und in der Zahlungs-E-Mail angegeben. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter.
- Standreservierungen können nur berücksichtigt werden, wenn die Zahlung rechtzeitig eingeht. Zahlungen, die nach der angegebenen Frist eingehen, können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
- Nach bestätigtem Zahlungseingang erhält der Aussteller eine Standplatz-Bestätigung per E-Mail. Diese Bestätigung dient am Markttag als Nachweis und ist ausgedruckt oder digital vorzuzeigen.
3. Standgrößen, Kfz und Überdachung
- Die Mindestabnahme ohne Kfz beträgt in der Regel 3 laufende Meter, mit Kfz in der Regel 5 laufende Meter bzw. die auf volle Meter aufgerundete Kfz-Länge laut Fahrzeugschein Punkt 18 in mm. Abweichende Regelungen können je Termin gelten.
- Bei Kfz-Plätzen ist die Länge des Fahrzeugs laut Fahrzeugschein, Punkt 18, anzugeben. Anhänger gelten als zusätzliches Fahrzeug bzw. zusätzlicher Flächenbedarf.
- Die Standtiefe beträgt grundsätzlich maximal zwei Tapeziertische hintereinander parallel zur Standlänge, soweit vor Ort nichts anderes zugelassen wird.
- Überdachung, Parkdeck oder sonstige Sonderflächen sind nur buchbar, wenn diese Option beim jeweiligen Termin angeboten wird.
- Der Veranstalter behält sich vor, die tatsächliche Standlänge und Nutzung vor Ort zu kontrollieren und bei Abweichungen nachzuberechnen.
4. Warenarten und Genehmigungen
- Der Aussteller muss die angebotene Warenart bei der Buchung zutreffend angeben.
- Neuware und Retourware können Aufpreise haben. Neu-Textilien gelten nur für gewerbliche Anbieter und können eigenen Preisen und Mindestabnahmen unterliegen.
- Lebensmittel, Getränke, Gastronomie, Promotion, Spezialstände und vergleichbare Angebote dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters angeboten oder abgegeben werden, auch wenn dies kostenlos erfolgt.
- Der Verkauf gesetzlich verbotener, jugendgefährdender, gefälschter oder sonst unzulässiger Waren ist untersagt.
5. Aufbau, Standvergabe und Durchführung
- Aufbau und Einfahrt erfolgen ausschließlich nach Anweisung des Ordnungspersonals bzw. des Veranstalters.
- Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz, sofern dieser nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
- Die Standvergabe erfolgt nach organisatorischen Erfordernissen des jeweiligen Marktes.
- Standplatz und Standbestätigung sind nicht übertragbar.
- Der Aussteller hat seinen Stand verkehrssicher aufzubauen und während der Veranstaltung sauber zu halten.
- Nach Marktende sind nicht verkaufte Waren, Verpackungen und Abfälle vollständig mitzunehmen. Zurückgelassene Gegenstände können auf Kosten des Ausstellers entsorgt werden.
6. Absage, Verlegung und organisatorische Änderungen
- Der Veranstalter kann Termine aus wichtigem Grund absagen, verlegen oder organisatorisch ändern, insbesondere bei behördlichen Vorgaben, Sicherheitsgründen, höherer Gewalt, Unwetter, fehlender Genehmigung oder sonstigen Umständen, die eine Durchführung unmöglich oder unzumutbar machen.
- Bei Absage oder Verlegung informiert der Veranstalter die betroffenen Aussteller nach Möglichkeit über die vorliegenden Kontaktdaten.
- Im Fall einer Absage oder Verlegung entscheidet der Veranstalter über Umbuchung, Ersatztermin oder Rückerstattung nach den Umständen des Einzelfalls und den gesetzlichen Vorgaben.
7. Stornierung und Nichterscheinen
- Stornierungen und Umbuchungen sind nur nach Rücksprache mit dem Veranstalter möglich.
- Bei Nichterscheinen besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ersatzplatz oder eine automatische Erstattung, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Der Veranstalter ist berechtigt, nicht rechtzeitig bezogene Standplätze anderweitig zu vergeben, wenn dies für den Ablauf des Marktes erforderlich ist.
8. Haftung und Verhalten auf dem Markt
- Jeder Aussteller ist für seine Waren, seinen Stand, seine Fahrzeuge und sein Verhalten selbst verantwortlich.
- Der Aussteller haftet für Schäden, die durch ihn, seine Helfer, Fahrzeuge, Aufbauten oder Waren verursacht werden.
- Den Anweisungen des Veranstalters und des Ordnungspersonals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen kann der Veranstalter den Aussteller vom Markt ausschließen.
- Der Veranstalter haftet nur nach den gesetzlichen Vorschriften.
9. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.